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Sonderbestimmung für die Saison 2021/2022 Veröffentlicht am: 02.09.2021   Autor: von Friedrich Knapp

Um einen erleichterten Saisonstart zu ermöglichen hat der Vorstand des KSV für die kommende Saison die befristete Wiedereinführung des letztjährigen § 23 TWO beschlossen (jetzt vorerst § 22, da für den Moment nur die Wiedereinsetzung dieses § beschlossen wurde).

Anbei die entsprechende Bestimmung:

§ 22 Kaderlisten, Sonderbestimmung für die Saison 2021/2022:

1. Abweichend von § 10 TWO gibt es in der Spielsaison 2021/2022 keine Beschränkungen der Kaderlistenplätze. Darüber hinaus entfällt in der Spielsaison 2021/2022 die verpflichtende Nennung von Spielern für die erste Mannschaft (Kärntner Liga und Unterliga).

2. Abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 1 TWO verliert ein Spieler für die niederrangige Mannschaft die Spielberechtigung, wenn er in der höherrangigen Mannschaft bei fünf Spielen aufgestellt war.

Mit schachsportlichen Grüßen und der Bitte um Kenntnisnahme
Fritz Knapp & Martin Kahlig

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