Dabei geht es um die Aufhebung der §§ 24 (Straffreiheit von "unbesetzten Brettern") und 25 (Straffreiheit eines "gerechtfertigten Nichtantritts") der TWO Sonderbestimmungen.
Hintergrund ist, dass die Gründe für die Einführung dieser "Sonderregelung" - insbesondere die damalige Einführung der "2-G-Regel" - kürzlich zur Gänze weggefallen sind. Es gibt daher aktuell keinen unmittelbaren Grund, diese Sonderregelungen weiterhin aufrechtzuerhalten und sollte den Vereinen ein geordneter Spielbetrieb ab sofort wieder möglich sein.
Ebenfalls anbei die abermalige Adaptierung des KSV-Sicherheitskonzeptes. Im Sicherheitskonzept wurde sowohl die "3-G-Regel" als auch die allenfalls noch bestehende Maskenpflicht aufgehoben.
Mit der Bitte um Kenntnisnahme und schachsportlichen Grüßen
Friedrich Knapp & Martin Kahlig